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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoshootings, Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Content-Creation und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Andrea Bredow Fotografie

Stand 01.09.2024

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Leistungen und Produkte von Andrea Bredow (Andrea Bredow Fotografie).

  2. Alle in den AGB genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  3. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abgerufen werden kann.

II. Aufträge

  1. Andrea Bredow führt alle Aufträge gewissenhaft und mit Sorgfalt aus. Drittanbieter (z.B. Fotolabore) können hinzugezogen werden. Die Ausführung des Auftrags kann die Fotografin Andrea Bredow frei gestalten. Dies gilt insbesondere für die Bildaufnahmen, -ausschnitte, Orte und das genutzte fotografische Equipment.

  2. Die Fotografin Andrea Bredow ist für die Auswahl der Bilder, die am Abschluss des Auftrags ausgehändigt werden, zuständig.

  3. Die Fotografin Andrea Bredow ist nicht dazu verpflichtet die entstandenen und übergebenen Bilder dauerhaft nach Abschluss eines Auftrags zu archivieren.
     

III. Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte

  1. Die Auftraggebenden erhalten die Nutzungsrechte an den Bildern für private Zwecke. Im privaten Rahmen ist eine Vervielfältigung und Weitergabe erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung oder Vervielfältigung der Bilder ist nicht erlaubt. Werden Bilder öffentlich genutzt, ist die Nennung der Fotografin Andrea Bredow verpflichtend. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

  2. Die Fotografin Andrea Bredow erhält in Absprache die Veröffentlichungsrechte für die Bilder. Dies wird schriftlich festgehalten. Die Bilder dürfen dann durch die Fotografin für Eigenwerbung auf Webseiten, PR-Kanälen (wie z.B. Magazine) oder Social Media Kanälen verwendet werden. Sie dürfen zudem an Dritte zur Eigenwerbung weitergegeben werden. Die Fotografin achtet darauf, dass die Gesichter von Kindern nicht gezeigt werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ausnahmen sind möglich und werden mit den Erziehungsberechtigten ausführlich besprochen und deren Einwilligung eingeholt. Der/die Auftraggebende muss sicherstellen, dass sowohl er/sie, als auch die Gäste, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Der/die Auftraggebende ist dafür verantwortlich, diese Einwilligung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung bei den Gästen einzuholen. Der/die Auftraggebende versichert, dass die Einwilligung der Gäste und die eigene Einwilligung vorliegen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf diesen nicht vorhandenen Einwilligungen beruhen, wird die Fotografin Andrea Bredow von den Auftraggebenden vollumfänglich freigestellt.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Honorars bleiben die gelieferten Bilder und sonstige Materialien Eigentum von Andrea Bredow.

 

IV. Haftung

  1. Die Fotografin Andrea Bredow haftet für entstandene Schäden dann, wenn sie diese selbst vorlässig und grob fahrlässig verursacht hat. Der Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  2. Probleme oder Mängel, die aufgrund von fehlenden Informationen und Anweisungen des/der Auftraggebenden entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

  3. Für Schäden, die auf ein Nichterscheinen der Fotografin zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Das Nichterscheinen kann aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, plötzlichem Verkehrsunfall, etc. entstehen. 

  4. Dem/der Auftraggebenden wird ein Verbesserungsanspruch zugesprochen, sollten Mängel vorliegen an den Bildern und diese Verbesserung im Rahmen des Möglichen liegen. Diesen Rahmen bestimmt die Fotografin. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Sollten die Mängel so erheblich und nicht korrigierbar sein, steht der/dem Auftraggebenden ein Rabatt von 5% zu.
     

V. Honorare

  1. Es gilt immer das vereinbarte Honorar. Dieses hat die Mehrwertsteuer inkludiert. 

  2. Abgerechnet wird stundenweise. Jede neue angefangene Stunde, wird dementsprechend auch vergütet.

  3. Wird die abgesprochene Auftragszeit überschritten, wofür nicht die Fotografin verantwortlich ist, muss diese überschrittene Zeit von den Auftraggebenden nach gültigem Stunden- oder Tagessatz vergütet werden. Diese Nachvergütung versteht sich inklusive der Mehrwertsteuer. Auf die Nachvergütung können keine Rabatte angewendet werden.

  4. Wird der Auftrag von den Auftraggebenden storniert, so fällt ein Ausfallhonorar an. Bei einer Stornierung 0-2 Tage vorher wird 50% des Honorars berechnet. 2-14 Tage vorher wird ein Ausfallhonorar von 25% des abgesprochenen Honorars fällig. 14-30 Tage vorher werden 10% des Honorars berechnet. Ist es möglich einen Ersatztermin zu finden und den Auftrag zu verschieben, wofür das Einverständnis der Fotografin dringend erforderlich ist, fällt kein Ausfallhonorar an. Es sei denn auch dieser Ersatztermin wird storniert. Dann gelten die hier aufgeführten Stornierungsgebühren.

  5. Rabatte sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

  6. Anfallende Kosten und Auslagen wie z.B. Parkgebühren, Porto, Material sind nicht Teil des Honorars und müssen von den Auftraggebenden übernommen werden.

  7. Die Anfahrt innerhalb Berlins (Startpunkt in 10715 Berlin) unter 10 Kilometern ist inklusive. Bei einer längeren Anfahrt wird eine Fahrpauschale von 50ct pro Kilometer fällig, die zu Lasten des Auftraggebenden gehen.

  8. Das besprochene Honorar wird nach Übergabe der Bilder und Rechnungsstellung per Überweisung gezahlt.

  9. Das Honorar muss innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung gezahlt werden. Nach einer Mahnung kommen die Auftraggebenden in Verzug. Tritt der Verzug ein, ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Widerrufsrecht

  1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Aus dem Grund, dass sich Andrea Bredow verpflichtet die Dienstleistung (Fotografien, Foto-Reportage, etc.) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggebenden kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.

 

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin Andrea Breodw) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Honorars zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

  2. Durch die in Ziffer V. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet, die über den privaten Gebrauch hinausgehen.
     

VIII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart – auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  3. Bei Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen des Vertrags bzw. dieser AGB, bleiben die übrigen Klauseln dennoch weiterhin wirksam.

  4. Für den Fall, dass der/die Auftraggebende keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wird, wird der Sitz der Fotografin Andrea Bredow (Deutschland, Berlin) als Gerichtsstand vereinbart.

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